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Das Auto zu Corona-Zeiten und während der Kontaktsperre


Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist unser Leben derzeit sehr stark eingeschränkt. Eine sogenannte Kontaktsperre lässt das soziale Leben nahezu zum Erliegen bringen. Man darf primär nur noch zum Einkaufen und Arbeiten vor die Tür. Doch auch Bewegung an der frischen Luft ist noch gestattet. Nur wie weit darf man sich bewegen? Wie weit darf man sich von zu Hause entfernen? Welche Ausflugsziele sind noch anfahrbar? Darf man Fahrgemeinschaften auf dem Arbeitsweg bilden? Was ist noch alles rund ums Autofahren aktuell zu beachten? Alle diese Fragen beantworten wir hier und geben zusätzlich noch ein paar Tipps mit auf den Weg.

Der Arbeitsweg mit dem Auto
Ausflüge mit den Kindern in der Freizeit
Autowaschen und Werkstatttermine
Noch ein paar Tipps für unterwegs

Der Arbeitsweg mit dem Auto

Viele Menschen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, vermeiden die öffentlichen Verkehrsmittel und nutzen stattdessen das Auto oder das Fahrrad. Einige von ihnen würden vielleicht gerne Fahrgemeinschaften bilden, um Geld zu sparen und um die Umwelt weniger zu belasten, doch das ist während der Kontaktsperre nur eingeschränkt möglich. Es darf laut der Bundesregierung nur eine weitere Person mit befördert werden. Der Grund ist ziemlich einfach: Im Auto kann der Mindestabstand von 1,5m nur begrenzt eingehalten werden.

Pendler dürfen auch weiterhin mit dem Auto unterwegs sein und auch größere Strecken fahren. Vor allen Dingen Wochenendpendler, die vielleicht auch die Grenze dabei überqueren, dürfen auch weiterhin am Wochenende zu ihren Familien fahren. Auch hier sind Fahrgemeinschaften nach den obigen Vorgaben möglich.

Viele sind in der Öffentlichkeit mit Schutzmaske unterwegs und tragen sie auch im Auto einfach weiter. Wir empfehlen die Schutzmasken im Auto abzusetzen. Fahrer müssen laut dem Vermummungsgesetz stets erkennbar sein und derzeit sind sich die Politiker und Behörden noch uneinig, ob Atemschutzmasken als Vermummung gelten. Für Beifahrer und andere Insassen gilt diese Vorgabe natürlich nicht. Sie können die Schutzmasken auch im Auto tragen.

Fahrgemeinschaften auf dem Arbeitsweg sind gestattet

Ausflüge mit den Kindern in der Freizeit

Ausflüge mit Kindern in die Natur

Die Kindergärten und Schulen sind zu, die Spiel- und Sportplätze ebenfalls geschlossen. Da stellt sich die Frage, was kann man mit den Kindern noch tun? Die klassischen Ausflugsziele sind leider auch nicht verfügbar. Aber man kann Ausflüge mit den Kindern in die Natur machen. Da bieten sich beispielsweise Waldspaziergänge, Seeumrundungen oder Moorspaziergänge an, vorausgesetzt man ist immer nur mit den Personen des eigenen Haushalts unterwegs. Auch die Fahrt in den eigenen Schrebergarten ist noch weitestgehend möglich. Selbst Spargel stechen oder Erdbeeren pflücken ist trotz Kontaktsperre in einigen Gegenden erlaubt, solange man genügend Sicherheitsabstand einhält.

Alles was jedoch weiter weg ist und vielleicht noch mit einer Übernachtung verbunden wäre, fällt erst einmal aus. Hotels, Pensionen, Gasthäuser, Ferienhäuser usw. sind mindestens bis nach den Osterferien geschlossen. Auch zum Picknickfahren oder zum Sonnenbaden in der Öffentlichkeit darf man momentan nicht unterwegs sein. Das sollte sofern möglich im eigenen Garten stattfinden. Ebenso sollte man Fahrten zu Angehörigen wenn möglich vermeiden.

Zusätzlich ist der Besuch von eigenen Ferienhäusern nur noch eingeschränkt möglich. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben alle Einfahrten von nicht Einheimischen unterbunden. Auch die Nord- und Ostseeinseln sind für Touristen und Urlauber nicht mehr zugänglich. Das gleiche gilt für die Einreise in viele Nachbarländer. Folgende Länder haben erschwerte Einreisebestimmungen bzw. komplette Einreiseverbote:

  1. Länder wo die Einreise erlaubt ist, wenn ein triftiger Grund vorliegt, wie Berufspendler und Warenverkehr:
    • Luxemburg
    • Frankreich
    • Dänemark
    • Österreich
    • Schweiz
  2. Länder mit kompletten Einreiseverbot:
    • Tschechien
    • Polen

Autowaschen und Werkstatttermine

Viele Menschen nutzen die Zeit der Kontaktsperre dazu, sich um ihr Auto zu kümmern. Allerdings sind auch hier ein paar Dinge zu beachten. So stehen in Bayern die Autowaschstraßen nur für diejenigen zur Verfügung, die das Fahrzeug aus beruflichen Gründen säubern müssen. Für privates Vergnügen oder um die Langeweile zu überbrücken, sind die Waschstraßen nicht nutzbar. In anderen Bundesländern besteht derzeit noch für Jeden die Möglichkeit, die Waschstraße zu nutzen. Das kann sich jedoch auch schnell ändern. Daher sollten Sie sich am besten regelmäßig auf den Seiten des eigenen Bundeslandes über die aktuellen Vorgaben informieren.

Waschen auf dem eigenen Grundstück ist auch weiterhin untersagt, da das Grundwasser nicht verunreinigt werden darf. Allerdings ist es durchaus möglich, das Auto zu saugen, innen zu reinigen und Reparaturen durchzuführen. Da Mobilität in der aktuellen Zeit besonders wichtig ist, haben auch die Werkstätten weiterhin geöffnet. Auch geplante Werkstatttermine werden, wenn auch unter verschärften Bedingungen, weiter durchgeführt. Hier vorab am besten mit der Werkstatt telefonieren und das aktuelle Vorgehen abstimmen.

Auch der TÜV hat entsprechend auf die Krise reagiert und die Überziehungsfristen von zwei auf 4 Monate verlängert. Dennoch gilt: Das Auto muss straßentauglich sein. Ist das nicht der Fall, ist eine entsprechende Reparatur vorzunehmen, ob nun zuhause oder in der Werkstatt. Ersatzteile und Zubehör können bequem online bestellt werden. Wir sind weiterhin für Sie da!

Werkstatttermine können wahrgenommen werden

Überall gibt es gerade "Hamsterkäufe". Die Menschen befürchten, dass neben Toilettenpapier, Mehl, Hefe und Nudeln auch der Kraftstoff ausgehen könnte und bunkern noch extra Kraftstoff zu hause. Tankstellen bleiben natürlich weiterhin geöffnet, daher ist keine Not, die Garage mit Benzinkanistern zu füllen. Wer dennoch diese Sicherheit benötigt, sollte folgendes beachten:

  • Im Fahrzeug dürfen nicht mehr als 60l Kraftstoff im Reservekanister mitgeführt werden, der ADAC empfiehlt nicht mehr als 10l extra mitzuführen
  • Zu Hause dürfen nur 20l Benzin und 200l Diesel in entsprechenden Kanistern aufbewahrt werden

Für Kanister im Fahrzeug gilt, dass sie fest verschließbar, bruchsicher und dicht sind. Sie sollten im Kofferraum festgemacht werden, so dass sie nicht rollen können. Zu beachten ist auch, dass im Sommer Kraftstoffdämpfe austreten können, die hochentzündlich sind und unangenehm riechen. Leere Reservekanister können sich bei starker Hitze ausdehnen und platzen. Daher ist Vorsicht geraten, extra Kraftstoff im Fahrzeug mitzuführen.

Noch ein paar Tipps für unterwegs

  • Fahren Sie nicht selber mit dem Auto, wenn Sie sich krank fühlen und Medikamente nehmen. Das beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit und kann das Unfallrisiko erhöhen
  • Reinigen Sie den Innenraum regelmäßig und desinfizieren Sie die Bereiche mit häufigem Handkontakt wie Griffe innen und außen, Lenkrad, Schaltknauf etc.

Auch in Zeiten der Kontaktsperre ist doch noch einiges möglich auch mit dem Auto. Unsere Infografik unten hat die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. Um jederzeit auf dem Laufenden zu sein, was erlaubt ist, ist es ratsam, sich regelmäßig auf den Seiten des eigenen Bundeslandes zu informieren. Wir werden Sie auf dieser Seite auch regelmäßig auf dem aktuellen Stand halten, sobald sich die allgemeinen Vorgaben ändern. Ansonsten halten Sie weiter durch, bleiben Sie gesund und machen Sie das Beste aus der aktuellen Situation!

Do's und Dont's mit dem Auto zur Corona-Krise