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Der neue Bußgeldkatalog 2020 – die Neuerungen im Überblick


Seit dem 28. April 2020 gelten in Deutschland die neuen Regeln im Straßenverkehr. Viele Bußgelder wurden deutlich erhöht. Was hat sich geändert? Wo wurden die Regeln verschärft? Wir haben das Wichtigste hier einmal für Sie zusammengefasst.

Wo gibt es Bußgelderhöhungen?

Der neue Bußgeldkatalog für 2020 wurde vor allen Dingen in den folgenden drei Bereichen angepasst:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts & außerhalb von Ortschaften
  2. Rettungsgassen
  3. Parken

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts & außerhalb von Ortschaften

Radarfalle am Straßenrand erfassen Geschwindigkeitsüberschreitungen die mit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 geahndet werden.

Vor allem in dem Bereich geringerer Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde der Bußgeldkatalog angepasst. Wenn Sie innerorts 16 bis 20 km/h schneller sind als erlaubt, werden nun 70€ statt 35€ Bußgeld fällig. Außerorts sind es bei der gleichen Geschwindigkeitsüberschreitung nun 60€ zu vorher 30€. Neben den Bußgelderhöhungen ist die Besonderheit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 bis 25 km/h, dass ab jetzt direkt ein Monat Fahrverbot verhängt wird. Vorher trat das Fahrverbot erst ab 26km/h zu schnell ein und auch nur, wenn diese Überschreitung das zweite Mal in einem Jahr erfolgte.

Die Bußgelderhöhungen für innerorts und außerorts im Vergleich zum vorherigen Bußgeldkatalog:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts alt innerorts seit 28.04.2020 außerorts alt außerorts seit 28.04.2020
… bis 10 km/h 15 € 30 € 10 € 20 €
… 11 – 15 km/h 25 € 50 € 20 € 40 €
… 16 – 20 km/h 35 € 70 € 30 € 60 €
… 21 – 25 km/h 80 €
1 Punkt
80 €
1 Punkt
1 Monat Fahrverbot
70 €
1 Punkt
70 €
1 Punkt
… 26 – 30 km/h 100 €
1 Punkt
1 Monat Fahrverbot*
100 €
1 Punkt
1 Monat Fahrverbot
80 €
1 Punkt
1 Monat Fahrverbot*
80 €
1 Punkt
1 Monat Fahrverbot
… 31 – 40 km/h 160 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
160 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
120 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot*
120 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
… 41 – 50 km/h 200 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
200 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
160 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
160 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
… 51 – 60 km/h 280 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
280 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
240 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
240 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
… 61 – 70 km/h 480 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
480 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
440 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
440 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
680 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
600 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
600 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
* bei zweimaligen Vergehen innerhalb eines Jahres

2. Die Rettungsgasse

Der Bußgeldkatalog 2020 hat sich auch in Bezug auf die Rettungsgasse verändert. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird ab sofort mit 200€ und einem Monat Fahrverbot geahndet. Sollte die Rettungsgasse unerlaubt benutzt werden, werden 240€ und bis zu zwei Punkte fällig. Wenn Sie im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren und damit für eine Gefährdung oder Behinderung sorgen, kann dies mit bis zu 320€, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft werden.

3. Bußgelderhöhungen beim Parken

Das Parken in zweiter Reihe oder auf dem Radweg führt zu 55€ Bußgeld Strafe. Geht davon eine Behinderung oder Gefährdung aus, werden bis zu 100€ und ein Punkt fällig. Außerdem müssen beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen mit Radweg acht Meter Abstand eingehalten werden. Bei Straßen ohne Radweg sind es fünf Meter. Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz oder einem speziellen E-Auto-Parkplatz hat ein Bußgeld von 55€ zur Folge.

Sonstige Änderungen im Bußgeldkatalog 2020

Verstöße bei der Rettungsgasse werden mit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 stärker bestraft
Zwei nebeneinander fahrende Radfahrer im Straßenverkehr

Auf Radfahrer soll mehr Rücksicht genommen werden. Daher gibt es auch in dem Bereich Bußgelderhöhungen. So dürfen sie innerorts nur mit einem Abstand von 1,50 Meter und außerorts nur mit zwei Metern Abstand überholt werden. Außerdem dürfen sie künftig nebeneinander fahren.

Des Weiteren dürfen Autofahrer mit dem neuen Bußgeldkatalog 2020 keine Blitzer-Apps während der Fahrt nutzen. Dies wird mit einem Bußgeld von 75€ und einem Punkt geahndet. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas oder auch unnützes Hin- und Herfahren kostet bis zu 100€ Bußgeld. Lkw und größere Transporter über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Andernfalls wird ein Bußgeld von 70€ sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Auch wenn es jetzt schon bei kleineren Verstößen deutlich teurer wird, könnten die neuen Vorschriften aus dem Bußgeldkatalog 2020 in Zukunft zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Zudem liegt Deutschland bei den Bußgeldern im Vergleich zu anderen EU-Ländern immer noch sehr weit hinten. Machen Sie das Beste draus und fahren Sie umsichtig. Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt!

Die wichtigsten Änderungen haben wir hier in einer Übersichtsgrafik nochmal zusammengefasst.

Übersichtsgrafik zum Bußgeldkatalog 2020