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Zu Anfang jedes Jahres gibt es Änderungen, die Autofahrer und den Straßenverkehr betreffen. Auch im Jahr 2023 ist das nicht anders. Hier folgt ein umfassender Überblick über die Neuerungen im Straßenverkehr. Wir unterscheiden dabei in die folgenden Themen:
Neue Regeln für Autofahrer und zum Führerschein
Neuerungen 2023 zur Mitführpflicht im Auto
Neue Umweltvorgaben in 2023
Neuerungen im Bereich Kosten, Autokauf, Autoversicherung und Steuern
Neuerungen im Straßenverkehr und Reisen
Die erste Änderung betrifft den Autofahrer selbst bzw. den Führerschein. Sämtliche Führerscheine werden bis 2033 ausgetauscht, damit sie fälschungssicher werden und der EU-Verordnung entsprechen. Alle sich noch im Umlauf befindende Papierführerscheine werden bis dahin in Scheckkartenmodelle geändert. Um einen Ansturm zu vermeiden, werden schrittweise seit 2022 die Führerscheine nach Ausstellungsjahr getauscht. Bis zum 19.01.2023 waren alle Führerscheine betroffen, die zwischen 1959 und 1964 ausgestellt wurden. Bis 19.01.2024 folgen somit die Jahrgänge 1965 – 1970. Es empfiehlt sich somit, sich rechtzeitig in 2023 mit dem Umtausch zu beschäftigen. Wer nach der Frist noch mit einem alten Führerschein angehalten wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10€ Verwarngeld bestraft wird.
Zusätzlich steht in der EU die 4. Führerscheinrichtlinie für dieses Jahr auf der Agenda. Damit könnten Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B zukünftig Fahrzeuge mit bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,23 Tonnen statt wie bisher von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Ebenso wird in dem Rahmen beschlossen, ob das Mindestalter, um einen Bus- oder LKW-Führerschein zu machen, generell auf 18 Jahre herabgesenkt wird. Bisher können Busführerscheine erst ab 24 Jahren und LKW Führerscheine erst mit 21 Jahren abgelegt werden, sofern der LKW Führerschein nicht im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer benötigt wird. Im Rahmen dieser Ausbildung ist es auch jetzt schon möglich, den LKW Führerschein mit 18 Jahren zu machen. Mit der neuen Verordnung würde es für alle anderen ebenfalls mit 18 möglich sein. Nach Verabschiedung der Richtlinie, muss diese dann noch in nationales Recht überführt werden, so dass es sich noch einige Zeit hinziehen wird, bis die Richtlinie gültig ist.
Die nächsten Neuerungen 2023 betreffen die Mitführplicht im Auto und die Innenausstattung. Hier geht es um 2. Punkte: Zum einen gilt ab dem 01.02.2023 die neue DIN-Norm Nr. 13164:2022 für den Auto Verbandskasten. Diese sieht vor, dass die Verbandtasche um 2 medizinische Masken erweitert wird und dafür das Verbandtuch entfällt. Da die neue DIN-Norm jedoch noch nicht in der Straßenzulassungsverordnung aufgenommen wurde, können die alten Auto Verbandskästen der DIN-Norm 13164:1998 und der DIN-Norm 13164:2014 weiterverwendet werden, solange sie vollständig sind und noch über eine gültige Mindesthaltbarkeit verfügen.
Die zweite Neuerung 2023 im Bereich Autoausstattung betrifft die Kindersitze. Ab dem 01. September 2023 dürfen nur noch Kindersitze mit der Norm i-Size UN ECE Reg. 129 verkauft werden. Bisher gelten zur bereits genannten auch noch die Normen ECE-R 44/03 und 44/04. Mit der ECE-R 129 geprüfte Kindersitze haben zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestanden und werden nur noch nach Körpergröße und nicht mehr nach Gewicht unterteilt. Zudem werden Kinder bis zu 15 Monaten in diesen Kindersitzen gegen oder seitlich zur Fahrbahn transportiert. Bisher galt das nur für Kinder mit einem Gewicht von 9 kg (was ungefähr 9 Monaten entspricht).
Der Umwelt- und Klimaschutz ist nach wie vor ein heißes Thema in der Autobranche. Immer mehr Verordnungen und Gesetze werden dahingehend verabschiedet. So auch die CO2-Bepreisung auf Benzin und Diesel. Diese erhöht sich jedes Jahr und macht das Tanken immer teurer. Doch hier kommt die gute Nachricht! Dieses Jahr verzichtet die Bundesregierung auf diese Erhöhung der CO2 Bepreisung für Benzin und Diesel. Zu Schwankungen an den Kraftstoffsäulen kann es dennoch kommen, abhängig unter anderem auch von der weiteren Entwicklung des Ukraine-Krieges.
Neben den CO2 Preisen ist auch die Euro Norm immer wieder Thema zum Umweltschutz. In der EU-Kommission wird seit Oktober 2022 bereits über die Euro Norm 7 diskutiert. Da diese aber frühestens 2027 in Kraft treten wird, hat man sich auf einen Zwischenschritt geeinigt. Diese wird Euro Norm 6e genannt und beginnt ab 01. September 2023. In ihr werden die Emissionswerte für Stickoxide von 1,43 auf 1,1 sowie die Partikelanzahl von 1,5 auf 1,34 weiter herabgesetzt. Das gilt für alle neuen typgenehmigten PKW-Modelle ab diesem Datum und ist für alle Erstzulassungen von neuen PKWs ab 01. September 2024 verbindlich.
Zusätzlich zu den Verschärfungen der Euro Norm 6, wird es für alle Dieselfahrzeuge der Euro 6/VI Norm ab 2023 bei jeder Abgasuntersuchung zu einer Partikelzählung kommen. Dabei soll die Effizienz des jeweiligen Partikelfilters ermittelt werden, um zu gewährleisten, dass sich die Emissionswerte durch Verschleiß etc. nicht verschlechtert haben. Übrigens sind dieses Jahr alle davon betroffen, die eine rosa TÜV-Plakette am Fahrzeug haben, da diese Fahrzeuge in 2023 mit der Hauptuntersuchung fällig sind. Alle anderen folgen in den kommenden Jahren.
Neben den schwankenden Kraftstoffpreisen müssen sich Besitzer von E-Autos auf höhere Strompreise an den Ladestationen gefasst machen. Zusätzlich haben sich für viele die Typ- und Regionalklassen geändert, die das Unfall und Schadenrisiko bewerten. Das wird sich für einige auch mit erhöhten Kosten in der KFZ-Haftpflicht sowie in den Kaskoversicherungen auswirken. Gegebenenfalls lohnt sich daher zeitnah ein Wechsel der Versicherungen. Auf den Vergleichsportalen kann das geprüft werden.
Doch auch für Autokäufe gibt es Änderungen für Autofahrer in 2023. Als erstes fällt die Umweltprämie für Plug-In Hybrid Fahrzeuge weg und gilt somit nur noch für reine E-Autos. Doch auch für die E-Autos gibt es Einschnitte. Die Kaufprämie für Elektroautos wurde seitens der Bundesregierung zum 01.01.2023 reduziert und auch der Herstelleranteil wurde verringert. Damit sind jetzt nur noch maximal 6.750,00€ Zuschuss möglich statt vorher bis zu 9.000,00€. Zudem können ab dem 01. September 2023 nur noch Privatpersonen die Kaufprämie für Elektroautos beantragen. Als letzte Einschränkung gibt es eine Begrenzung der staatlichen Fördersumme von 2,1 Milliarden Euro für 2023. Ist diese aufgebraucht, kann die Kaufprämie für Elektroautos erst in 2024 wieder beantragt werden. Da wird die Fördersumme jedoch noch weiter reduziert werden.
Im Bereich Kosten gibt es jedoch auch ein paar Benefits:
Als erstes geht es hier um neue Verkehrsschilder. Seit dem 09.11.2021 gibt es die "Novelle der Straßenverkehrsordnung". Darin sind verschärfte Strafen und erhöhte Bußgelder enthalten. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung kamen auch neue Verkehrsschilder, die ab jetzt immer mehr auf deutschen Straßen bzw. in öffentlichem Raum zu finden sein werden. Darunter bspw. das Schild für vorberechtigtes Parken von Carsharing Fahrzeugen, der Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer oder auch die Verkehrszeichen für Radschnellwege und Fahrradzonen. Auch für Lastenfahrräder gibt es nun Schilder, mit denen Parkflächen und Ladezonen für sie vorgehalten werden. Ein Verkehrszeichen jedoch, dass verstärkt erst ab 2023 aufgestellt wird, ist das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge. Damit dürfen weder PKWs, LKWs, Busse noch Krafträder mit Beiwagen ein Motorrad, Motorroller oder Fahrrad überholen. Aufgestellt wird das Verkehrsschild an Engpässen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 70,00€ und ein Punkt in Flensburg.
Neue Regeln im Straßenverkehr gibt es auch für das autonome Fahren. Ab nun ist es gestattet, dass autonom fahrende Fahrzeuge bis zu 130 km/h schnell fahren dürfen. Bisher waren nur 60 km/h erlaubt. Mit der erhöhten Geschwindigkeitsbegrenzung werden jetzt auch Spurwechsel automatisiert durchgeführt. Allerdings sind bisher kaum autonome Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit automatisiertem Modus auf unseren Autobahnen unterwegs. In dem Zusammenhang gibt es auf der A9 zwischen München und Ingolstadt eine Teststrecke. Zu erkennen ist die Teststrecke an ebenfalls neuen Verkehrsschildern. Alle 2,5km ist am Straßenrand ein rundes Schild mit Schwarz-weißem Muster aufgestellt. Das ermöglicht es den selbstfahrenden Fahrzeugen, ihren exakten Standort zu bestimmen. Diese Schilder können von Autofahrern ignoriert werden.
Wo wir gerade auf den Autobahnen unterwegs sind, kommt die dritte Neuerung im Straßenverkehr ins Spiel. Seit dem 01.01.2023 hat sich die LKW-Maut erhöht. Dazu soll es 2024 eine umfangreichere Reform geben, in der dann unter anderem auch Fahrzeuge ab 3,5t zulässiges Gesamtgewicht von der LKW-Maut betroffen sein werden. Zusätzlich wird auch über eine Differenzierung des CO2 Ausstoßes diskutiert.
Freuen dagegen dürfen sich Fahrer von E-Autos, da zukünftig errichtete Ladesäulen auch über eine kontaktlose Zahlungsmöglichkeit mit Debit- oder Kreditkarte verfügen.
Interessanter wird es im Bereich Reisen, denn auch im europäischen Ausland gibt es neue Regeln im Straßenverkehr:
Anhand der aufgeführten Neuerungen für Autofahrer in 2023 zeigt sich schon, dass es ein interessantes Jahr wird. Es gibt neue Regeln für Autofahrer und einiges, dass sich noch im Laufe des Jahres entwickeln wird. Sobald es zu den Neuerungen 2023 weitere Informationen gibt, werden wir in unserem Blog weiter darüber berichten. Bis dahin wünschen wir allen einen guten Jahresanfang.
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