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Änderungen für Autofahrer in 2023 – Was hat oder wird sich noch ändern?


Zu Anfang jedes Jahres gibt es Änderungen, die Autofahrer und den Straßenverkehr betreffen. Auch im Jahr 2023 ist das nicht anders. Hier folgt ein umfassender Überblick über die Neuerungen im Straßenverkehr. Wir unterscheiden dabei in die folgenden Themen:

Neue Regeln für Autofahrer und zum Führerschein
Neuerungen 2023 zur Mitführpflicht im Auto
Neue Umweltvorgaben in 2023
Neuerungen im Bereich Kosten, Autokauf, Autoversicherung und Steuern
Neuerungen im Straßenverkehr und Reisen

Straßenschild mit zwei Richtungspfeilen. Der Pfeil nach links heißt 2022, der Pfeil nach rechts 2023

Neue Regeln für Autofahrer

Zu sehen ist ein Teil der Frontseite eines alten Papierführerscheins

Die erste Änderung betrifft den Autofahrer selbst bzw. den Führerschein. Sämtliche Führerscheine werden bis 2033 ausgetauscht, damit sie fälschungssicher werden und der EU-Verordnung entsprechen. Alle sich noch im Umlauf befindende Papierführerscheine werden bis dahin in Scheckkartenmodelle geändert. Um einen Ansturm zu vermeiden, werden schrittweise seit 2022 die Führerscheine nach Ausstellungsjahr getauscht. Bis zum 19.01.2023 waren alle Führerscheine betroffen, die zwischen 1959 und 1964 ausgestellt wurden. Bis 19.01.2024 folgen somit die Jahrgänge 1965 – 1970. Es empfiehlt sich somit, sich rechtzeitig in 2023 mit dem Umtausch zu beschäftigen. Wer nach der Frist noch mit einem alten Führerschein angehalten wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 10€ Verwarngeld bestraft wird.

Zusätzlich steht in der EU die 4. Führerscheinrichtlinie für dieses Jahr auf der Agenda. Damit könnten Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B zukünftig Fahrzeuge mit bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,23 Tonnen statt wie bisher von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Ebenso wird in dem Rahmen beschlossen, ob das Mindestalter, um einen Bus- oder LKW-Führerschein zu machen, generell auf 18 Jahre herabgesenkt wird. Bisher können Busführerscheine erst ab 24 Jahren und LKW Führerscheine erst mit 21 Jahren abgelegt werden, sofern der LKW Führerschein nicht im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer benötigt wird. Im Rahmen dieser Ausbildung ist es auch jetzt schon möglich, den LKW Führerschein mit 18 Jahren zu machen. Mit der neuen Verordnung würde es für alle anderen ebenfalls mit 18 möglich sein. Nach Verabschiedung der Richtlinie, muss diese dann noch in nationales Recht überführt werden, so dass es sich noch einige Zeit hinziehen wird, bis die Richtlinie gültig ist.

Was ändert sich für Autofahrer bei der Innenausstattung und Mitführpflicht im Auto?

Die nächsten Neuerungen 2023 betreffen die Mitführplicht im Auto und die Innenausstattung. Hier geht es um 2. Punkte: Zum einen gilt ab dem 01.02.2023 die neue DIN-Norm Nr. 13164:2022 für den Auto Verbandskasten. Diese sieht vor, dass die Verbandtasche um 2 medizinische Masken erweitert wird und dafür das Verbandtuch entfällt. Da die neue DIN-Norm jedoch noch nicht in der Straßenzulassungsverordnung aufgenommen wurde, können die alten Auto Verbandskästen der DIN-Norm 13164:1998 und der DIN-Norm 13164:2014 weiterverwendet werden, solange sie vollständig sind und noch über eine gültige Mindesthaltbarkeit verfügen.

Die zweite Neuerung 2023 im Bereich Autoausstattung betrifft die Kindersitze. Ab dem 01. September 2023 dürfen nur noch Kindersitze mit der Norm i-Size UN ECE Reg. 129 verkauft werden. Bisher gelten zur bereits genannten auch noch die Normen ECE-R 44/03 und 44/04. Mit der ECE-R 129 geprüfte Kindersitze haben zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestanden und werden nur noch nach Körpergröße und nicht mehr nach Gewicht unterteilt. Zudem werden Kinder bis zu 15 Monaten in diesen Kindersitzen gegen oder seitlich zur Fahrbahn transportiert. Bisher galt das nur für Kinder mit einem Gewicht von 9 kg (was ungefähr 9 Monaten entspricht).

Zu sehen ist eine Verbandstasche gemäß der aktuellen DIN-Norm 13164:2022

Was ändert sich für Autofahrer 2023 im Bereich Umwelt?

Zu sehen ist ein Mann, der ein rundes Verkehrsschild mit CO2 darauf in der Hand hält. Im Hintergrund sind im Stau stehende Fahrzeuge zu sehen sowie deren Abgaswolken als Anschauung für die CO2 Bepreisung auf Benzin und Diesel

Der Umwelt- und Klimaschutz ist nach wie vor ein heißes Thema in der Autobranche. Immer mehr Verordnungen und Gesetze werden dahingehend verabschiedet. So auch die CO2-Bepreisung auf Benzin und Diesel. Diese erhöht sich jedes Jahr und macht das Tanken immer teurer. Doch hier kommt die gute Nachricht! Dieses Jahr verzichtet die Bundesregierung auf diese Erhöhung der CO2 Bepreisung für Benzin und Diesel. Zu Schwankungen an den Kraftstoffsäulen kann es dennoch kommen, abhängig unter anderem auch von der weiteren Entwicklung des Ukraine-Krieges.

Zu sehen ist ein Autokennzeichen, auf dem Euro-6e steht und meint die Abgasnorm bzw. Euro Norm für den Ausstoß von Schadstoffen

Neben den CO2 Preisen ist auch die Euro Norm immer wieder Thema zum Umweltschutz. In der EU-Kommission wird seit Oktober 2022 bereits über die Euro Norm 7 diskutiert. Da diese aber frühestens 2027 in Kraft treten wird, hat man sich auf einen Zwischenschritt geeinigt. Diese wird Euro Norm 6e genannt und beginnt ab 01. September 2023. In ihr werden die Emissionswerte für Stickoxide von 1,43 auf 1,1 sowie die Partikelanzahl von 1,5 auf 1,34 weiter herabgesetzt. Das gilt für alle neuen typgenehmigten PKW-Modelle ab diesem Datum und ist für alle Erstzulassungen von neuen PKWs ab 01. September 2024 verbindlich.

Zu sehen ist eine stilisierte Küchenwaage auf der ein Gefäß mit einem zu messenden Inhalt steht zur Veranschaulichung der Partikelmessung

Zusätzlich zu den Verschärfungen der Euro Norm 6, wird es für alle Dieselfahrzeuge der Euro 6/VI Norm ab 2023 bei jeder Abgasuntersuchung zu einer Partikelzählung kommen. Dabei soll die Effizienz des jeweiligen Partikelfilters ermittelt werden, um zu gewährleisten, dass sich die Emissionswerte durch Verschleiß etc. nicht verschlechtert haben. Übrigens sind dieses Jahr alle davon betroffen, die eine rosa TÜV-Plakette am Fahrzeug haben, da diese Fahrzeuge in 2023 mit der Hauptuntersuchung fällig sind. Alle anderen folgen in den kommenden Jahren.

Was ändert sich für Autofahrer im Bereich Kosten, Versicherungen und Steuern?

Neben den schwankenden Kraftstoffpreisen müssen sich Besitzer von E-Autos auf höhere Strompreise an den Ladestationen gefasst machen. Zusätzlich haben sich für viele die Typ- und Regionalklassen geändert, die das Unfall und Schadenrisiko bewerten. Das wird sich für einige auch mit erhöhten Kosten in der KFZ-Haftpflicht sowie in den Kaskoversicherungen auswirken. Gegebenenfalls lohnt sich daher zeitnah ein Wechsel der Versicherungen. Auf den Vergleichsportalen kann das geprüft werden.


Doch auch für Autokäufe gibt es Änderungen für Autofahrer in 2023. Als erstes fällt die Umweltprämie für Plug-In Hybrid Fahrzeuge weg und gilt somit nur noch für reine E-Autos. Doch auch für die E-Autos gibt es Einschnitte. Die Kaufprämie für Elektroautos wurde seitens der Bundesregierung zum 01.01.2023 reduziert und auch der Herstelleranteil wurde verringert. Damit sind jetzt nur noch maximal 6.750,00€ Zuschuss möglich statt vorher bis zu 9.000,00€. Zudem können ab dem 01. September 2023 nur noch Privatpersonen die Kaufprämie für Elektroautos beantragen. Als letzte Einschränkung gibt es eine Begrenzung der staatlichen Fördersumme von 2,1 Milliarden Euro für 2023. Ist diese aufgebraucht, kann die Kaufprämie für Elektroautos erst in 2024 wieder beantragt werden. Da wird die Fördersumme jedoch noch weiter reduziert werden.

Im Bereich Kosten gibt es jedoch auch ein paar Benefits:

  1. Rückwirkend zum Januar 2022 hat sich die Fernpendlerpauschale ab dem 21. km von 35 auf 38 Cent erhöht. Die Erhöhung der Fernpendlerpauschale ist bis Ende 2026 befristet.
  2. Auch in 2023 kann die THG-Prämie wieder beantragt werden. Damit können Besitzer von Elektroautos das eingesparte Treibhausgas als sogenannte CO2 Zertifikate verkaufen und so um die 300,00€ steuerfrei einnehmen. Steuerfrei sind die Einnahmen nur, sofern sich das Fahrzeug in Privatbesitz befindet. Die Beantragungsfrist für die THG-Quote aus 2022 ist noch bis Ende Februar 2023.
  3. Zu guter Letzt dürfen sich nun alle Besitzer freuen, die Klassiker aus dem Jahr 1993 fahren, wie beispielsweise den Porsche 993 mit Baujahr 1993. Sofern die Fahrzeuge weitestgehend noch im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden, können Sie Ihr Fahrzeug jetzt als Oldtimer bewerten lassen und so ein H-Kennzeichen dafür erhalten. Damit sparen Sie bei der KFZ-Steuer. Um als Oldtimer eingestuft zu werden, müssen die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt sein, womit Autos aus dem 1993 nun in diesem Reigen mit aufgenommen wurden.
Zu sehen ist ein Sparschwein, aus dem oben ein 50 Euro Schein rausschaut. Darum herum sind weitere Eurogeldscheine und Münzen verteilt

Weitere Änderungen für Autofahrer im Straßenverkehr und auf Reisen

Als erstes geht es hier um neue Verkehrsschilder. Seit dem 09.11.2021 gibt es die "Novelle der Straßenverkehrsordnung". Darin sind verschärfte Strafen und erhöhte Bußgelder enthalten. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung kamen auch neue Verkehrsschilder, die ab jetzt immer mehr auf deutschen Straßen bzw. in öffentlichem Raum zu finden sein werden. Darunter bspw. das Schild für vorberechtigtes Parken von Carsharing Fahrzeugen, der Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer oder auch die Verkehrszeichen für Radschnellwege und Fahrradzonen. Auch für Lastenfahrräder gibt es nun Schilder, mit denen Parkflächen und Ladezonen für sie vorgehalten werden. Ein Verkehrszeichen jedoch, dass verstärkt erst ab 2023 aufgestellt wird, ist das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge. Damit dürfen weder PKWs, LKWs, Busse noch Krafträder mit Beiwagen ein Motorrad, Motorroller oder Fahrrad überholen. Aufgestellt wird das Verkehrsschild an Engpässen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 70,00€ und ein Punkt in Flensburg.

Zu sehen sind die 5 oben im Text genannten Verkehrszeichen, die durch die Änderung in der Straßenverkehrsordnung dazukamen.
Zu sehen ist das rechts beschriebene Verkehrsschild für autonomes Fahren und ist eine der neuen Regeln im Straßenverkehr

Neue Regeln im Straßenverkehr gibt es auch für das autonome Fahren. Ab nun ist es gestattet, dass autonom fahrende Fahrzeuge bis zu 130 km/h schnell fahren dürfen. Bisher waren nur 60 km/h erlaubt. Mit der erhöhten Geschwindigkeitsbegrenzung werden jetzt auch Spurwechsel automatisiert durchgeführt. Allerdings sind bisher kaum autonome Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit automatisiertem Modus auf unseren Autobahnen unterwegs. In dem Zusammenhang gibt es auf der A9 zwischen München und Ingolstadt eine Teststrecke. Zu erkennen ist die Teststrecke an ebenfalls neuen Verkehrsschildern. Alle 2,5km ist am Straßenrand ein rundes Schild mit Schwarz-weißem Muster aufgestellt. Das ermöglicht es den selbstfahrenden Fahrzeugen, ihren exakten Standort zu bestimmen. Diese Schilder können von Autofahrern ignoriert werden.


Wo wir gerade auf den Autobahnen unterwegs sind, kommt die dritte Neuerung im Straßenverkehr ins Spiel. Seit dem 01.01.2023 hat sich die LKW-Maut erhöht. Dazu soll es 2024 eine umfangreichere Reform geben, in der dann unter anderem auch Fahrzeuge ab 3,5t zulässiges Gesamtgewicht von der LKW-Maut betroffen sein werden. Zusätzlich wird auch über eine Differenzierung des CO2 Ausstoßes diskutiert.

Freuen dagegen dürfen sich Fahrer von E-Autos, da zukünftig errichtete Ladesäulen auch über eine kontaktlose Zahlungsmöglichkeit mit Debit- oder Kreditkarte verfügen.

Interessanter wird es im Bereich Reisen, denn auch im europäischen Ausland gibt es neue Regeln im Straßenverkehr:

  • Österreich:
    Österreich ist ein viel besuchtes Nachbarland. Von daher ist es wichtig, stets über die aktuell gültigen Regeln informiert zu sein. Hier haben sich im Jahr 2023 die größten und umfangreichsten Änderungen im Straßenverkehr ergeben. Also was müssen Autofahrer in Österreich nun beachten?
    • Die Mautgebühren erhöhen sich für PKWs im Jahr auf 96,40€. Für 2 Monate sind es 29,00€ und für 10 Tage 9,90€. Für Motorräder liegen die neuen Gebühren bei: 38,20€ im Jahr, bei 14,50€ pro Monat und bei 5,80€ für 10 Tage.
    • Am 01.10.2022 wurden neue Regeln für Autofahrer festgelegt.
      So müssen Autofahrer nun den gleichen Abstand wie bei uns in Deutschland einhalten, wenn sie Fahrräder überholen wollen. (1,5m innerorts, 2m außerhalb von Ortschaften.
      Ebenso dürfen Busse oder Straßenbahnen nicht an Haltestellen an der Seite überholt werden, wo die Fahrgäste ein- und aussteigen. Sind die Türen geschlossen, ist ein Vorbeifahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
      Zusätzlich können ab jetzt Schulstraßen in direkter Umgebung zu Schulen eingerichtet werden, in denen zu den Schultagen und zu Schulanfang und Schulendzeit ein KFZ-Verbot gilt.
      Für haltende und parkende Fahrzeuge ist es außerdem nicht mehr gestattet, in Gehwege oder Radfahranlagen hineinzuragen.
      Auch für Radfahrer gilt nun das Einordnen per Reißverschlussverkehr, wenn der Fahrradweg endet und sie die Fahrtrichtung beibehalten. Nur auf Landstraßen, müssen sie den Fließverkehr abwarten.
      An 24 Tagen im 1. Halbjahr wird in Tirol an der Inntalautobahn A12 Richtung Süden ab der Ausfahrt Kufstein-Nord eine Blockabfertigung für LKWs eingeführt. Damit dürfen pro Stunde nur 250 LKW die Strecke passieren.
  • Schweiz:
    • Die Maut kostet weiterhin 42€. Zusätzlich soll in diesem Jahr die E-Vignette dazukommen, die dann parallel zur Klebevignette eingesetzt wird.
    • Ebenfalls ist für 2023 geplant, dass Schweizer Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden dürfen.
  • Frankreich:
    • Ab 01. Februar 2023 erhöht sich die Maut auf französischen Autobahnen um 4,75%. Das sind bei 25km 1,19€ mehr als bisher und bei 100 km 4,75€ Mehrkosten.
  • Italien:
    • Die Einfahrtsgebühren in die Stadt Venedig werden vorerst nicht erhöht. Die geplante Erhöhung auf 6€ pro Tag verschiebt sich um mindestens 6 Monate. Für Gäste mit Übernachtungen fallen diese Gebühren nicht an.
    • Die Küstenstraße Amalfitana in Süditalien wird um Ostern herum nur eingeschränkt befahrbar sein. Im Zeitraum vom 24.04. -02.05.23 jeweils zwischen 10 – 18 Uhr dürfen an geraden Tagen nur Fahrzeuge mit einer geraden Endziffer im Kennzeichen auf der Straße fahren und an ungeraden Tagen die Fahrzeuge mit einer ungeraden Endziffer im Kennzeichen. Das gilt auch für ausländische PKWs und Mietwagen.
  • Kroatien:
    • Hat seit dem 01.01.2023 den Euro eingeführt. Damit entfallen die Wechselkursverluste und können Urlauber nicht mehr durch überhöhte Gebühren abgezockt werden.
    • Wer noch kroatische Währung hat, kann diese bis zum 28. Februar 2023 bei Schaltern der Deutschen Bundesbank umtauschen. Danach ist ein Umtausch nur noch in Kroatien möglich.
  • Allgemeines:
    • Girokarten (EC-Karten) mit dem Maestrologo werden ab dem 01.07.2023 nicht mehr ausgestellt. Damit ist es nicht mehr möglich, mit der Girokarte im Ausland zu bezahlen. Wer aktuell noch eine Girokarte mit Maestrologo hat, kann diese bis zum Ablaufdatum nutzen. Alternativ gehen dann nur noch die Debitkarten (sofern sie akzeptiert werden) und die Kreditkarten. Die europäischen Banken arbeiten bereits an einem eigenen Zahlungssystem, das European Payments Initiative, kurz EPI, genannt wird. Sobald das nutzbar ist, werden wir entsprechend darüber informieren.
Zu sehen ist ein Koffer mit Reiseaufklebern und einem Reisemobil und symbolisiert u.a. das Thema: Was müssen Autofahrer in Österreich beachten.

Anhand der aufgeführten Neuerungen für Autofahrer in 2023 zeigt sich schon, dass es ein interessantes Jahr wird. Es gibt neue Regeln für Autofahrer und einiges, dass sich noch im Laufe des Jahres entwickeln wird. Sobald es zu den Neuerungen 2023 weitere Informationen gibt, werden wir in unserem Blog weiter darüber berichten. Bis dahin wünschen wir allen einen guten Jahresanfang.

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